Gesetzliche Betreuung


Gesetzliche Betreuung - Rechtliche Betreuung

Wir betreuen

Was ist eine rechtliche Betreuung?

Erwachsenen, die ihre rechtlichen Angelegenheiten wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht (mehr) ganz oder teilweise selbstständig regeln können, wird vom Amtsgericht ein*e rechtliche*r Betreuer*in zur Seite gestellt. (Wenn nicht durch eine Vollmacht  für diese Situation vorgesorgt worden ist!)

Der*Die vom Gericht bestellte gesetzliche Betreuer*in handelt - im Rahmen der zugewiesenen Wirkungskreise – für die*den Betroffene*n und hat die Aufgabe Voraussetzungen zu schaffen, dass der oder die Betreute ein möglichst selbständiges Leben führen kann, wie es die persönlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten zulassen. Betreute werden durch eine Betreuung nicht entmündigt, bevormundet oder gar entrechtet.

Ziel einer rechtlichen Betreuung

Zielsetzung ist, die Rechtsstellung hilfebedürftiger volljähriger Menschen zu verbessern. Die Rechte der Betroffenen zu stärken und ihnen ein Leben nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu ermöglichen. Es soll eine größtmögliche Eigenständigkeit der betreuten Personen gewahrt werden, deren Wünsche und Fähigkeiten im Mittelpunkt stehen sollen, sofern es dem Wohl des Betreuten nicht zuwider läuft.

Wer braucht eine rechtliche Betreuung?

Viele Menschen in unserer Gesellschaft sind bei der Regelung ihrer Angelegenheiten auf Hilfe anderer angewiesen. Hierzu zählen z.B. geistig, psychisch oder körperlich behinderte Menschen sowie im zunehmenden Maße alte, gebrechliche oder verwirrte Menschen.

Wie kommt eine Betreuung zustande?

Ein Antrag auf Betreuung kann vom Betroffenen selbst oder jedem, dem die Notlage eines anderen auffällt, schriftlich oder mündlich beim Amtsgericht, Abteilung Betreuungsgericht, gestellt werden.

Bei der Auswahl des Betreuers haben Angehörige, die als Betreuer*innen geeignet sind und die Betreuung ehrenamtlich übernehmen möchten, Vorrang vor der Bestellung eines*r Berufs- oder Vereinsbetreuer*in.

Was sind die Aufgaben eines gesetzlichen Betreuers?

Die Aufgabenkreise werden vom Betreuungsgericht festgelegt. Sie können nach Notwendigkeit erweitert oder auch eingeschränkt werden. Diese Aufgabenkreise unterteilen sich unter anderem in:

Gesundheitsfürsorge

  • Sicherstellung der ärztlichen Behandlung
  • Beauftragung von Pflegediensten
  • Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen

Vermögenssorge

  • Verwaltung von Vermögen und Finanzen
  • Geltendmachung von Renten und Sozialleistungsansprüchen
  • Schuldenbearbeitung

Heim– und Wohnungsangelegenheiten

  • Prüfung und Abschluss von Verträgen
  • Interessenvertretung des Betreuten gegenüber der Einrichtung
  • Erhaltung des Wohnraums
  • Sicherung des Lebens in der eigenen Wohnung

Durchsetzen von Ansprüchen und Interessen

  • Anbindung an Hilfssysteme
  • Unterstützung zur Berufsfindung
  • Bildung von Netzwerken
Rechtliche Betreuung für erwachsene Menschen mit einer Behinderung

Was bietet der SkF

  • Wir übernehmen Betreuungen für Bürger*innen aus den Städten Moers, Neukirchen- Vluyn, Xanten, Rheinberg und Kamp-Lintfort sowie aus den Gemeinden Alpen, Sonsbeck unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht oder Einkommen.
  • Wir beraten Menschen, denen aufgefallen ist, dass jemand seine Interessen nicht richtig vertreten oder seine Angelegenheiten nicht regeln kann. Wir informieren über die Vor- und Nachteile einer rechtlichen Betreuung sowie über alternative Vorsorgemöglichkeiten.
  • Wir helfen bei der Antragstellung und den weitern Schritten zur Einleitung der Betreuung.
  • Bei Bedarf führen wir auch Gespräche mit den Betroffenen und Angehörigen und informieren auch diese über eine rechtliche Betreuung sowie das gerichtliche Verfahren.
  • Ehrenamtliche, (z.B. Ehepartner, Angehörige, Nachbarn, Freunde) die dann zum*zur rechtlichen Betreuer*in bestellt werden, unterstützen, beraten und begleiten wir gerne.
  • Wir stehen als Ersatzbetreuer für ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer*innen zur Verfügung, wenn keine andere Person genannt werden kann.
  • Wir teilen uns mit ehrenamtlichen Betreuer*innen Aufgabenkreise (z.B. die Wahrnehmung der Gesundheitsfürsorge übernimmt der*die ehrenamtliche und die Durchführung der Vermögenssorge der*die hauptamtliche Betreuer*in).

Mehr Informationen dazu (hartings@skf-moers.de)

Als anerkannter Betreuungsverein (BtG) sind beim SkF-Moers derzeit 6 beruflich tätige Fachkräfte vom Gericht als Betreuer für volljährige Frauen und Männer bestellt, die keine Verwandten oder andere Personen für die Wahrnehmung ihrer Angelegenheiten haben.

Ansprechpartnerinnen

Monika Berszuck
Diplom-Sozialpädagogin

Telefon: 0 28 41 / 92 25 119
E-Mail berszuck@skf-moers.de


Margarethe Heuserer
Diplom-Sozialarbeiterin

Telefon: 0 28 41 / 92 25 117
E-Mail heuserer@skf-moers.de


Juliane Matern

Telefon: 0 28 41 / 92 25 115
E-Mail matern@skf-moers.de


Bettina Radny
Diplom Sozialarbeiterin - Pädagogin

Telefon: 0 28 41 / 92 25 121
E-Mail radny@skf-moers.de


Britta Quittschalle

Telefon: 0 28 41 / 92 25 125
E-Mail quittschalle@skf-moers.de


Monika Griebel
Verwaltung

Telefon: 0 28 41 / 92 25 111
E-Mail griebel@skf-moers.de


Im Rahmen von Informationsveranstaltungen (Aktuelles), Einzelgesprächen (auch Hausbesuche) informieren wir über

  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • gesetzliche Betreuung allgemein

Unsere Sprechstunden – wir bitten um telefonische Anmeldung –

für ehrenamtliche Betreuer Dienstag  10:00 - 11:00 Uhr
offene Sprechstunde Dienstag  09:00 - 10:00 Uhr

Weitere Termine sind nach telefonischer Vereinbarung möglich

Betreuungsverein (anerkannt nach BtG)

Haagstr. 1 
47441 Moers
Tel. 02841/92251-0
Fax 02841/92251-20
E-Mail info@skf-moers.de

 

Die Möglichkeit einer anonymen Onlineberatung finden Sie hier:

http://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/onlineberatung