Vormundschaften


Vormundschaften für Kinder und Jugendliche

Vormundschaften für Kinder und Jugendliche

Vormundschaften für Kinder und Jugendliche

Eltern müssen für ein Kind sorgen.

Bis ein Kind 18 Jahre alt ist.

Das nennt man elterliche Sorge.

Doch manchmal können Eltern das nicht.

 

Dann sorgt der Staat für das Kind.

Das heißt:

Der Staat überträgt die elterliche Sorge auf jemand anders.

Das nennt man Vormund.

Manchmal kümmern sich auch die Eltern um das Kind.

Und jemand anders hilft ihnen.

Das ist ein*e Ergänzungs-Pfleger*in.

 

Wer bestimmt den Vormund?

Das Gericht sagt:

Das ist der Vormund für das Kind oder den Jugendlichen.

 

Die Kinder und Jugendlichen treffen sich immer wieder mit dem Vormund.

So lernen die Kinder und Jugendlichen den Vormund gut kennen.

Und der Vormund weiß:

  • Das ist wichtig für dieses Kind.
  • So will das Kind wohnen.
  • Das ist wichtig für den Kinder-Garten.
  • Oder für die Schule.
  • Das müssen Ärzt*innen wissen.

 

Was macht der Vormund?

Der Vormund vertritt die Rechte für das Kind:

Der Vormund spricht mit Behörden und Einrichtungen.

Der Vormund stellt Anträge.

Der Vormund trifft Entscheidungen.

Der Vormund regelt den Kontakt mit den Eltern.

 

Was macht der SkF?

Der SkF kann Vormund für Kinder und Jugendliche sein.

Dafür muss man einen Antrag stellen.

Ansprechpartnerinnen

Fatma Görmen
Beraterin
Diplom-Pädagogin

Telefon: 02841 / 92251-24
E-Mail goermen@skf-moers.de


Bettina Radny
Diplom Sozialarbeiterin - Pädagogin

Telefon: 0 28 41 / 92 25 121
E-Mail radny@skf-moers.de