Ehrenamt


Querschnittsauftaben: rechtliche Betreuung im Ehrenamt

Querschnittsaufgaben des Sozialdienst katholischer Frauen

Der Sozialdienst katholischer Frauen hat ein großes Interesse sozial und ehrenamtlich engagierte Menschen für die Übernahme rechtlicher Betreuungen zu gewinnen. Jede Frau und jeder Mann über 18 Jahre mit einem guten Leumund, kann eine Betreuung ehrenamtlich übernehmen.

Betreuer*in zu sein ist eine interessante Aufgabe für verantwortungsbewusste und vertrauenswürdige Personen, die einen Teil ihrer Zeit der Unterstützung anderer Menschen widmen wollen.

Unsere Angebote:

  • Einführung in das Betreuungsrecht (Hinweise auf Einführungs – und Fortbildungsseminare finden Sie unter dem Menüpunkt "Aktuell")
  • Individuelle Beratung und persönliche Unterstützung in Ihrem Amt
  • Erfahrungsaustausch mit anderen rechtlichen Betreuer*innen
  • Regelmäßige Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen (Hinweise auf unseren Veranstaltungskalender finden Sie unter dem Menüpunkt "Aktuell")
  • Versicherungsschutz als ehrenamtliche*r Betreuer*in über den SkF

Der SkF bietet Ihnen gerne ein unverbindliches Informationsgespräch an.

Sie können Vorsorge treffen

Für den Fall, dass sie aufgrund:

  • einer Krankheit,
  • eines Unfalls,
  • ihres Alters oder
  • einer Behinderung

nicht mehr, oder nur noch teilweise, in der Lage sind Ihre persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten zu erledigen oder zu überblicken. Sie können schon jetzt dafür sorgen, dass dann eine Person ihres Vertrauens Ihre Aufgaben in Ihrem Sinne wahrnimmt.

Vielleicht haben Sie sich auch schon gefragt:

Was wird, wenn sich von heute auf Morgen alles ändert,

ich auf die Hilfe Anderer, vielleicht fremder Menschen angewiesen bin?!

Wer handelt für mich, wer entscheidet ? Verwandte, Freunde oder Fremde?

Wissen Sie eigentlich,

dass ihre nächsten Angehörigen viele Dinge nicht regeln und entscheiden können, wenn Sie durch einen Unfall, einen Herzinfarkt oder durch andere Erkrankungen in eine Situation kommen, in der Sie nicht mehr selbst verantwortlich handeln, oder keine sinnvollen Entscheidungen mehr treffen können.

Eine vorab von Ihnen getroffene Willenserklärung ist dann erforderlich!

Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die gut durchdacht werden sollten.

Durch eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Personen ihres Vertrauens ohne Einschaltung und Kontrolle des Amtsgericht. Die Vorsorgevollmacht ist die private Form der Vorsorge.

Wenn Sie aus bestimmten Gründen die Betreuungsverfügung vorziehen, kontrolliert das örtliche Amtsgericht den Bevollmächtigten. Sie können Vorschläge zur Auswahl des Betreuers machen oder auch bestimmte Personen ausschließen. Sie können konkret Wünsche zum Inhalt der Betreuung festlegen. Ihre Anordnungen in der Betreuungsverfügung sind verbindlich, wenn Sie nicht Ihrem eigenem Wohl zuwiderlaufen.

In einer Patientenverfügung geben Sie eine Willenserklärung ab, für den Fall, dass Sie Ihre Meinung im Krankheitsfall nicht mehr persönlich abgeben können. Sie erklären, ob, wann, unter welchen Bedingungen und in welcher Art und Weise Sie eine medizinische Untersuchung Behandlung wünschen oder ablehnen.

 

Schulungen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen

Ansprechpartnerin

Jutta Hartings
Diplom-Sozialwissenschaftlerin

Telefon: 0 28 41 / 92 25 118
E-Mail hartings@skf-moers.de


Ausführliche Informationen zu den Themen:

  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • allgemeine Fragen zur rechtlichen Betreuung

Montags von 17:00 Uhr -18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Haagstraße 1 in 47441 Moers

Donnerstags nach Vereinbarung im Familienzentrum,
Ullrichstr.12a in 46519 Alpen

Beratung, Begleitung und Unterstützung von ehrenamtlich tätigen rechtlichen BetreuerInnen und VollmachtnehmerInnen

Montags von 16:00 Uhr- 17:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
in der Haagstraße 1 in 47441 Moers

 

In Einrichtungen, Kirchengemeinden, Verbänden, Begegnungsstätten und Betrieben bieten wir kostenlose Informationsveranstaltungen und Vorträge zu den Themen:

- Betreuung nach BtG

- Vorsorgevollmachten

- Betreuungsverfügungen an.