Änderungen im Betreuungsrecht
VHS Rheinberg
Am 01.01.2023 trat das neue BtOG (Betreuungsorganisationsgesetz) in Kraft. Durch die Reform wird die rechtliche Betreuung umfassend modernisiert und das Selbstbestimmungsrecht von rund 1,3 Millionen betreuten Menschen in Deutschland wesentlich gestärkt.
Referentin: Jutta Hartings
Was versteht man unter unterstützender Entscheidungsfindung? Was ändert sich für die Betreuten? Was ändert sich für die ehrenamtlichen Betreuer*innen?
Was ändert sich für Betreuungsvereine? Wie sieht es mit der Qualifikation der rechtlichen Betreuer*innen aus? Was umfasst das Notvertretungsgesetz? Diese Themen werden besprochen und es besteht Raum für Fragen. Eine Anmeldung ist erforderlich.
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