„Niemand ist in der Betreuung allein“
Neben Beratung haben ehrenamtlich rechtlich Betreuende das Recht Unterstützung bei Verhinderung zu bekommen.
Untervollmachten sieht das Betreuungsrecht nicht vor.
An diesem Abend werden die Begriffe Verhinderungsbetreuung, Ergänzungs- und Tandembetreuung an Beispielen erklärt.
Veranstaltungsort:
Wohnanlage St. Bernadin, Bernardinstr. 65 in 47665 Sonsbeck